Behandlungskosten & Tarife
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den aktuellen Preisen für Behandlungen im Medical Center HOCH-FORM.
LeistungAuf Smartphones nach rechts scrollen >> | Kosten |
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Vorsorgeuntersuchung | Kostenlos** Sofern Sie in den letzten 365 Tagen (!) keine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben, |
Ordinationsgebühr wie z. B. | ab 100 Euro** bei einer Dauer bis 30 Min. |
Leistungsspektrum und Tarife 2022
Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, ist bei vielen Leistungen eine teilweise Rückverrechnung mit ihrer Krankenkasse (80% der Kassenleistung) bzw. eine Kostenübernahme durch ihre Zusatzversicherung möglich!
Hier geht´s zur Preisliste (PDF) >>
Stornogebühren:
Da wir die Termine exklusiv für Sie freihalten, bitten wir um Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Absagen (innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Reservierungen im Verleih innerhalb von 7 Tagen) eine Ordinationsgebühr in Rechnung stellen. Nicht eingehaltene Termine ohne vorherige Absage werden voll verrechnet.

Privatversicherungen | Zusatzversicherungen
Ein Großteil unserer Leistungen wird von Privat- oder Zusatzversicherungen übernommen. Nützen Sie diesen Vorteil und erhalten Sie so Ihren Rechnungsbetrag – zumeist komplett – refundiert.

SVA Gesundheitshunderter
Wir sind SVA Kooperationspartner und als SVA Versicherte/-er haben Sie die Möglichkeit einmal pro Jahr Ihren Gesundheitshunderter bei uns, als Investment in Ihre Gesundheit, einzulösen. Um diese 100 Euro zu erhalten, wählen Sie einfach eines unserer SVA-Partner Pakete zu den Themen „Leistungsdiagnostik | Bewegung“ und „Ernährung“:
- Paket 1: SVA-Sportmed LAKTAT (Leistungsdiagnostik am Rad- oder Laufbandergometer mit Laktatmessung, individuelle Trainingsbereiche, sportmedizinisches Beratungsgespräch UND 1 Std. Personal Training)
- Paket 2: SVA-Sportmed SPIRO (wie Paket 1 zusätzlich Messung der Lungenfunktion in Ruhe und unter Belastung)
- Paket 3: SVA-OSM Check des Bewegungsapparats (Orthopädischer Status, Spine Check Score | Wirbelsäulenvermessung mit individuellen Übungsempfehlungen, Muskelfunktionsdiagnostik, Beratungsgespräch)
- Paket 4: Ernährungsmedizinische Beratung inklusive Körperzusammensetzungsmessung mittels FUTREX-Nah-Infrarot-Technologie
Die genauen Informationen zu den SVA-Gesundheitspaketen erhalten Sie HIER als PDF >> Update folgt in Kürze
Wahlarzt – INFO
Was bedeutet “Wahlarzt” für mich als Patient?
Ein Wahlarzt oder Privatarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, Sie benötigen auch keine E-Card.
Mehr als die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte – ein bewährtes System!
Einen Wahlarzt sucht der Patient selbst aus – natürlich ist auch eine Überweisung möglich (von einem Kassenarzt, wie auch von einem Wahlarzt).
Ein Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt, als auch zu einem Kassenarzt überweisen – auch eine Einweisung in ein Spital ist möglich.
Was haben wir als Wahlärzte zu bieten?
- Neben dem Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung, bieten wir darüber hinaus zusätzliche Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen sind.
- Flexible Ordinationszeiten und nach telefonischer Terminvereinbarung keine lästigen Wartezeiten.
- Mehr Zeit für Ihre Anliegen als Patient, sowohl im Gespräch, als auch bei der Untersuchung.
- Für jeden Patienten zugänglich.
- Die Kosten für Vorsorgeuntersuchung werden durch die Sozialversicherung bzw. die Krankenkassen voll übernommen und sind somit kostenlos.
- Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit Fachärzten (Wahlärzten oder Kassenärzten).
- Wir bieten auch Fachgebiete, in denen es keine Kassenärzte gibt (z.B.: Alpin- und Höhenmedizin)
- Wahlarztrezepte, Überweisungen, Verordnungen sowie Krankmeldungen sind gleichwertig und müssen nicht erst umgeschrieben werden. Ausnahme: MRT- und CT-Überweisungen.
Informationen zu Kosten und Kostenersatz
Für Behandlungen beim Wahlarzt sind die Kosten vom Patienten zu begleichen. Scheuen Sie sich nicht, uns vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen. Es ist auch möglich, einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Für seine Leistungen stellen wir Ihnen eine Privathonorarnote aus.
Wo bekommen Sie Kostenersatz und wieviel?
Bei Ihrer Krankenkasse: Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Wenn eine medizinische Indikation vorliegt erhalten Sie bis zu 80% der Kosten für Kassenleistungen rückerstattet. Ein Teil unseres Leistungsangebots (z.B. Führerscheinuntersuchung, Bestätigungen für Versicherungen, Atteste, Patientenverfügung, Ernährungsberatung, Impfungen, etc.) betrifft Leistungen die in der Regel von den Krankenkassen auch Kassenärzten nicht erstattet werden und deshalb immer kostenpflichtig sind.
Bitte beachten Sie, dass sofern Sie einen Kassenvertragsarztes des gleichen Fachgebietes (in unserem Fall Allgemeinmedizin) im selben Abrechnungszeitraum (im gleichen Quartal bei der GKK, KV d. Bauern bzw. im gleichen Monat bei der BVA, SVA, VAEB und KFA) besucht haben, von den Krankenkassen keine Kostenrückerstattung für Kassenleistungen (klassische Krankenbehandlung) erstattet wird!
Bei Ihrer Privatversicherung: Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.
Unser Tipp!
Machen Sie von der Kostenerstattung Gebrauch!
Nützen Sie die Möglichkeit einer ambulanten Zusatzversicherung!
Gerne helfen wir bei der Kostenrückerstattung.
Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung!